Kuendigung Neubrandenburg

Kuendigung und Kuendigungsschutz

Informationen vom Fachanwalt fuer Arbeitsrecht

Kündigung durch den Arbeitgeber - Was nun?


Die arbeitgeberseitige Kündigung ist die Beendigungsmöglichkeit des Arbeitsverhältnisses, die Sie in der Regel völlig unerwartet trifft.

Sie müssen sich nunmehr entscheiden, ob Sie in erster Linie für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder den Erhalt einer Abfindung kämpfen möchten.

Egal, für welche Zielsetzung Sie sich entscheiden, müssen Sie binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung bei dem Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben. Diese Frist ist in § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz geregelt.

Bitte beachten Sie, dass vorgenannte Frist nicht verlängerbar ist und die Klage binnen drei Wochen bei dem Arbeitsgericht (ggf. per Fax vorab) eingegangen sein muss; die rechtzeitige Abgabe der Klage in den Postweg ist unerheblich.

Ob und inwieweit Sie Ihr Ziel Erhalt des Arbeitsplatzes/Weiterbeschäftigung oder Abfindung überhaupt erreichen können, ist insbesondere davon abhängig, ob Ihr Arbeitsverhältnis dem allgemeinen Kündigungsschutz unterliegt.

Lesen Sie dazu auf der Seite Kündigungsschutz weiter und lassen sich im Arbeitsrecht beraten.

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